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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsatz, Wesen und Struktur des CNT

Über Auftrag und Initiative des Landes Tirol betreibt die DVT – Datenverarbeitung Tirol GmbH das Corporate Network Tirol (CNT), welches in seiner derzeitigen Ausformung aus dem Tiroler Gemeindenetz (TGN) und dem Tiroler Schulnetz (TSN) besteht.

Der netzwerktechnische Aufbau und die Zurverfügungstellung dieses CNT basiert auf Vereinbarungen des Landes Tirol mit diversen Providern. Dies geschieht durch eine „geschlossene“ Netzinfrastruktur, wodurch den Gemeinden bzw. Schulen die zentralen Dienste des Landes Tirol bereitgestellt werden. Weiters wird durch zentrale Internetanbindungen der Zugang zum Internet ermöglicht.

Auf Basis der Vereinbarungen mit den Providern sowie, um die Grundsätze an der Teilnahme am TGN und TSN zu regeln, sollen diese von der DVT herausgegebenen Richtlinien Aufschluss über rechtliche und finanzielle Aspekte bezüglich der bereitgestellten Netze TGN und TSN geben und gleichzeitig die wesentlichen Bedingungen zur Benützung der bereitgestellten zentralen Dienste durch die jeweiligen Mitglieder (Gemeinden und Schulen) bestimmen.

Ein Teil der organisatorischen und technischen Aspekte zur Benutzung der zentralen Dienste wird in gesonderten Vereinbarungen (VPN-Vereinbarung, Portalverbundvereinbarung etc.) geregelt, welche zusätzlich zu diesen Richtlinien Geltung haben und in welchen die entsprechenden aus den jeweiligen Erfordernissen entspringenden Rechte und Pflichten geregelt werden.

Durch die Teilnahme am CNT bestätigen die jeweiligen Mitglieder im CNT diese Richtlinie und verpflichten sich zur strikten Einhaltung.

Auf Basis dieser Richtlinien werden die handelnden Personen wie folgt definiert:

  • Mitglieder: Die am CNT teilnehmenden Gemeinden und Schulen.
  • Teilnehmer: Die von den Mitgliedern generell oder im Einzelfall bevollmächtigten oder ermächtigten Benutzer der Dienste (z.B.: Gemeindebedienstete, Lehrpersonal in Eigenverwendung oder als Aufsichtsperson, Schüler, sonstige vom Mitglied autorisierte Person)

Teilnahme am CNT

Die Teilnahme am CNT ist Gemeinden und Schulen vorbehalten. Eine private Nutzung ist daher nicht erlaubt. Anderen Organisationen als Gemeinden und Schulen, insbesondere Organisationen, deren Aufgaben nicht im Bildungs- bzw. öffentlichen Verwaltungsbereich liegen, ist die Teilnahme am TGN / TSN ausschließlich nach vorangegangener gesonderter Absprache und der Zustimmung durch das Land Tirol erlaubt.

In diesem Sinne hat das Mitglied insbesondere nachfolgende Vorkehrungen zu treffen:

  • Jegliche Benützung des TSN in Schulen hat nur zu Bildungszwecken (Aus-, Fortbildung, Praxistätigkeit und Informationssammlung etc.) und für Aufgaben der Schulverwaltung zu erfolgen.
  • Die Teilnahme am TGN durch Gemeinden hat ausschließlich für Zwecke der Gemeindeverwaltung zu erfolgen.
  • Die Nutzung der vom Mitglied autorisierten Personen ist an den vereinbarten Zweck der Benützung gebunden. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen die Dienste benützen.
  • Die Mitglieder verpflichten sich, gemäß dieser Richtlinie (sowie der allenfalls noch zusätzlich bestehenden Vereinbarungen wie z.B. VPN-, Portalverbundvereinbarungen etc.), die in ihren Einflussbereich fallenden Teilnehmer entsprechend über die Benützung von Daten aus dem Internet, insbesondere in Hinblick auf Datenschutz, urheberrechtliche Bestimmungen, unerlaubte Eingriffe in die persönlichen Rechte dritter Personen oder deren Privatsphäre zu unterrichten und dafür Sorge zu tragen, dass durch derartige Verhaltensweisen der Teilnehmer keine wie immer gearteten Personen- oder Vermögensschäden an dritten Personen entstehen.

Für allfällige derartige Verletzungen von Rechten dritter Personen aus einer Benützung des bereitgestellten Internetdienstes durch Teilnehmer, haftet das Mitglied gegenüber dem Dritten und verpflichtet sich, die DVT sowie das Land Tirol bezüglich allfälliger derartiger Ansprüche dritter Personen zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

Sollten durch Teilnehmer oder sonstige User des Mitgliedes rechtswidrige Handlungen durch die Benützung des Dienstes (zivil- und strafrechtliche Handlungen) gesetzt werden, obliegt es dem Mitglied, für deren ordnungsgemäße Auf- und Abklärung zu sorgen bzw. an der Auf- und Abklärung mitzuwirken, soweit dies im rechtlichen und faktischen Möglichkeitsbereich des Mitgliedes steht.

Unabhängig davon steht der DVT bei einer derartigen Missachtung von Rechten Dritter durch die Benützung der bereitgestellten Dienste das Recht zu, die Teilnahme des einzelnen Teilnehmers oder des jeweiligen Mitgliedes sofort zu beenden oder die Untersagung der Benützung des Dienstes durch rechtswidrig handelnde Teilnehmer vom Mitglied zu verlangen.

Soweit dem Land Tirol oder der DVT durch das rechtswidrige Verhalten des Mitgliedes oder Teilnehmers allenfalls ein (Folge)Schaden entsteht, kann die DVT diesen gegenüber dem Mitglied, in dessen Einflussbereich die rechtswidrige Handlung geschehen ist, geltend machen.

Datenschutz / Datensicherheit

Soweit Daten an die DVT oder auf den zur Verfügung gestellten Servern – egal in welcher Form – übermittelt werden, ist das Mitglied bzw. deren Teilnehmer selbst für die Herstellung von Sicherheitskopien seiner Daten verantwortlich. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf den zentralen Servern gespeichert werden. Für verlorene oder beschädigte Daten wird von der DVT gegenüber dem Mitglied nicht gehaftet.

Die DVT verfügt über hochleistungsfähige Hard- und Software, um die Daten der Mitglieder bestmöglich vor fremden Zugriffen zu schützen. Das CNT ist daher vor Angriffen aus dem Internet – dem Stand der jeweiligen Technik entsprechend – geschützt.

Sollte die DVT dem Mitglied clientseitige oder netzwerktechnische Sicherheitsvorkehrungen vorgeben, verpflichtet sich das Mitglied diese einzuhalten bzw. umzusetzen. Die DVT ist jedoch nicht zu derartigen Vorschlägen verpflichtet, vielmehr obliegen die entsprechenden Vorkehrungen ausschließlich der Verpflichtung des Mitgliedes.

Sofern Dienste mit Passwort geschützt sind, ist es dem Mitglied bzw. Teilnehmer untersagt, die Passwörter an dritte Personen weiterzugeben. Gleich einem privaten Passwort - bspw. einem Bankomatcode – fällt der Schutz der Passwörter im CNT ausschließlich in den Einflussbereich des Mitgliedes und muss vor dem Zugriff dritter, nicht autorisierter Personen geheim gehalten werden. Das Passwort kann vom Teilnehmer jederzeit geändert werden. Bei der Wahl des Passwortes sind die allgemeinen Sicherheitsmerkmale (Mindestlänge, Groß- / Kleinschreibung, Verwendung von Sonderzeichen, Zahlen etc.) unbedingt zu berücksichtigen.

Im Falle eines unautorisierten Datenzugriffes durch dritte, nichtberechtigte Personen, kann die DVT weder vom Mitglied noch von sonstigen betroffenen Personen haftbar gemacht werden. Die DVT ist bei unrechtmäßiger Benutzung im CNT berechtigt, zur Abwehr eigenen Schadens bzw. zur Durchsetzung eigener Rechte, die Daten des Mitgliedes, dessen Einflussbereich die Rechtsverletzung zuzuordnen ist, bekannt zu geben. In diesem Fall verpflichtet sich die DVT, dem Mitglied über die erhobenen Vorwürfe und der beabsichtigten Weitergabe der Daten zu informieren.

Inhalte von www.dvt.at

Die DVT stellt dem Mitglied die Website www.dvt.at mit den Bereichen www.dvt.at/tsn und www.dvt.at/cnt zur Verfügung. Mit diesen Websites wird der Zweck verfolgt, das Mitglied mit den benötigten bzw. aktuellen Informationen zu versorgen. Es wird jedoch ausdrücklich festgehalten, dass keine Garantie oder Gewährleistung auf eine Vollständigkeit und Korrektheit dieser Information durch die DVT übernommen wird. Der Inhalt der Websites stellt eine Serviceleistung der DVT gegenüber dem Mitglied dar, aus welcher die DVT nicht haftbar gemacht werden kann.

Sicherheitstechnische Bestimmungen

Webhosting

Das Mitglied verpflichtet sich, in seinen von der DVT gehosteten Webanwendungen stets aktuelle Programmversionen zu verwenden. Da allfällige Sicherheitslücken in den Programmen ein leichtes Angriffsziel darstellen, sind Sicherheitsupdates durch das Mitglied ehestmöglich einzuspielen.

Des Weiteren ist dem Mitglied der Betrieb von Ad-Servern zur Einblendung von Werbebannern, eine permanente Bindung von Ports, Betrieb von Game-Servern oder Game-Community-Anwendungen, Betrieb von IRC-Eggdrop oder Chat-Servern, Freemail-Services, WebRadios, Downloadportale / -site, deren Datentransfer überwiegend durch bereitgestellte Dateidownloads generiert wird, der Betrieb professioneller Suchmaschinen- oder Suchmaschineneintragungsdienste untersagt.

Der Betrieb derartiger Anwendungen und Angebote ist ausschließlich im Einzelfall und nach schriftlicher Genehmigung durch die DVT zulässig.

Darüber hinaus liegt es im Verantwortungsbereich des Mitgliedes, dass es in seinem Bereich keine urheberrechtlich geschützten MP3- oder Musikdownloads, Fotos, Software, Templates etc. verwendet. Die DVT übernimmt für diese Inhalte weder Verantwortung noch Haftung irgendeiner Art gegenüber dem Mitglied und Dritten.

Mailservice

Für die Mitglieder bzw. deren Teilnehmer besteht die Möglichkeit Mailadressen anzulegen bzw. zu verwalten. Die Nutzung des Mailservice zum Versenden von Werbe-, Spam- und Massen-E-Mails ist ausdrücklich untersagt.

Öffentlich zugängliche Geräte

Beim CNT handelt es sich um ein Netz mit geschlossenem Nutzerkreis. Öffentlich zugängliche Geräte, welche an das Netz des Mitgliedes gekoppelt sind (z.B. Surfterminal) stellen eine besondere Gefahr dar und müssen durch Einsatz entsprechender technischer Maßnahmen bestmöglich geschützt werden. Um Manipulationen am Betriebssystem, Internetmissbrauch etc. vorzubeugen, ist daher der Einsatz einer darauf abgestimmten Software unbedingt erforderlich und notwendig.

Zusätzliche Internetanbindung

Eine zusätzliche Internetanbindung über einen anderen Internetprovider neben einer bestehenden CNT-Anbindung bedeutet sowohl für das lokale Netz, aber auch für das gesamte CNT ein Risiko. Bei einer derartigen zusätzlichen Internetanbindung stellt neben dem lokalen Netz des CNT-Mitgliedes auch das gesamte CNT ein Angriffsziel für Hacker, Viren und Datenschutzverletzungen dar.

Das Mitglied verpflichtet sich daher durch entsprechende, stets aktualisierte technische Mittel (z.B. Firewall) sicherzustellen, dass zwischen CNT und Fremdnetzen (zusätzliche Internetanbindung) eine netzwerktechnische Abschottung vorgenommen wird, was auch am Client durch entsprechende Mittel garantiert werden muss.

Wireless LAN (WLAN) / Virtual Private Network (VPN)

Der Einsatz von drahtlosen Netzwerken (WLAN- und VPN-Lösungen) stellt sowohl für das lokale Netz des Mitgliedes als auch für das gesamte CNT ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Die Nutzung dieser Technologie durch das Mitglied ist daher ausschließlich bei fachgerechtem Einsatz der aktuellen Sicherheitsstandards (Protokoll, Verschlüsselung, Authentifizierung etc.) erlaubt.

Clientsicherheit

Zudem ist am Client durch die laufende Aktualisierung der Betriebssysteme und den Einsatz spezieller Software, Vorsorge zu treffen, um das System nicht durch Viren, Würmer, Trojaner, Spyware etc. zu kompromittieren.

Haftung

Die Dienste der DVT im CNT werden dem Mitglied unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Demnach ist die Haftung der DVT gegenüber dem Mitglied ausdrücklich und einvernehmlich auf ein allfälliges grob schuldhaftes Verhalten beschränkt. Für sämtliche, nicht von der DVT grob schuldhaft verursachten Ausfälle und Beeinträchtigungen der Nutzung der bereitgestellten Dienste durch das Mitglied wird eine Haftung des Landes und der DVT gegenüber dem Mitglied, den Teilnehmern und selbstverständlich auch gegenüber Dritten ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für den Zugriff allfälliger dritter Personen auf Daten des Mitgliedes oder Teilnehmers, welche durch Hacking oder nicht ordnungsgemäße Abschottung entstehen.

Kosten für Benützung der Dienste

Dienste der DVT

Das CNT stellt eine Initiative des Landes Tirol dar. Die Kosten für den laufenden Betrieb werden derzeit vom Land Tirol getragen. Sämtliche zentralen Dienste, welche die DVT im Rahmen von TGN und TSN anbietet sind für die Teilnehmer derzeit kostenlos.

Davon unabhängig behält sich das Land Tirol jedoch die Möglichkeit vor, hinkünftig die über die DVT angebotenen Dienstleistungen gegenüber den Mitgliedern bzw. Teilnehmern bei rechtzeitig vorangegangener Information in Rechnung zu stellen. Eine derartige Rechnungsstellung für die Bereitstellung der Dienstleitungen (Entgeltlichkeit) kann nur für zukünftige Tätigkeiten ab Informationszustellung an die Mitglieder erfolgen, wobei das Mitglied die Möglichkeit hat, binnen einer angemessenen Frist ab Zustellung dieser Information aus dem CNT auszuscheiden.

Dienste Dritter

Die DVT hat keinen Einfluss auf Preisentwicklungen für Dienstleistungen Dritter im CNT und übernimmt daher keine Garantie für Änderungen von Preisen bspw. jenen, welche von CNT-Leitungsprovidern angeboten werden.

Ausschlussklausel

Unabhängig von den zu den einzelnen Richtlinienpunkten bereits angeführten Schadenersatz- und Beendigungsmöglichkeiten durch das Land oder die DVT behalten sich diese das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien durch das Mitglied bzw. durch in den Verantwortungsbereich des Mitgliedes fallende Teilnehmer die Teilnahme am CNT zu beenden oder auch auf gewisse Bereiche einzuschränken.

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass eine derartige Beendigungs- und / oder Entziehungsmöglichkeit durch die DVT aufgrund der in einem Missbrauch bzw. in einer Nichtbeachtung der Richtlinien gelegenen Gefahr für das gesamte CNT notwendig und im gegebenen Einzelfall daher auch als angemessene Maßnahme zu bewerten ist.

Neben der Ausschlussmöglichkeit stehen der DVT gegenüber dem schuldhaft handelnden Mitglied bzw. dem Mitglied zuzuordnenden Teilnehmern (sowie sonstigen Usern) auch die gesetzlichen Schadenersatzansprüche für allfällige (Folge)Schäden zu.

Rechts- / Gerichtsstandsvereinbarung

Zur Anwendung dieser Richtlinie sowie das gesamte gegenständliche (Vertrags)Verhältnis zwischen Land bzw. DVT und dem Mitglied wird ausschließlich die Anwendung des materiellen österreichischen Rechts vereinbart. In prozessualer Hinsicht wird für Streitigkeiten aus diesem Verhältnis die Zuständigkeit des sachlich für Innsbruck zuständigen Gerichts vereinbart.

Änderungsmöglichkeit

Das Land und die DVT behalten sich das Recht vor, die gegenständlichen Richtlinien zu adaptieren bzw. abzuändern und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Die Änderungen der Richtlinien und Grundsätze wird die DVT auf ihrer Homepage bekanntgeben. Das Mitglied verpflichtet sich, die Teilnehmer über die jeweiligen Änderungen der Richtlinien entsprechend zu informieren.